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Preise

Saileräckergasse 21/37
1190 Wien

Erstbehandlung
ca. 60 min. = € 140,-Bitte planen Sie für den Erstbehandlung immer eine Stunde ein.
Folgebehandlung
ca. 45 min. = € 115,-
ca. 30 min. = € 100,-
Folgebehandlungen werden je nach benötigter Zeit verrechnet, bei Kindern und Jugendlichen genügen zumeist 30 Minuten.
Preisnachlässe sind in schwierigen Lebenssituationen nach Absprache möglich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an mich.

Panoramagasse 6
3392 Dunkelsteinerwald/Gerolding (NÖ)

Erstbehandlung
ca. 60 min. = € 130,-Bitte planen Sie für den Erstbehandlung immer eine Stunde ein.
Folgebehandlung

ca. 45 min. = € 105
,-
ca. 30 min. = € 90,-
Folgebehandlungen werden je nach benötigter Zeit verrechnet, bei Kindern und Jugendlichen genügen zumeist 30 Minuten.
Preisnachlässe sind in schwierigen Lebenssituationen nach Absprache möglich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an mich.

Grundsätzlich ist für Osteopathie und Physiotherapie eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese kann von jeder Ärztin / jedem Arzt (AllgemeinmedizinerInnen oder FachärztInnen, auch ZahnärztInnen) ausgestellt werden.

Es sollten folgende Informationen enthalten sein: 

  • Diagnose
  • Behandlungsart (Osteopathie/und oder Physiotherapie)
  • Therapiedauer und -anzahl:
    30 / 45 / 60 Minuten, 5-10 Behandlungen

Zur Zeit muss diese Verordnung nur bei der SVS vorab zur chefärztlichen Bewilligung eingereicht werden (online möglich).  Bei allen anderen gesetzlichen Krankenversicherungen ist dies nicht notwendig.  

Bitte bringen Sie die Verordnung zur ersten Behandlung mit. Dies stellt meine Arbeitserlaubnis dar.

  • Nach jeder Behandlung erhalten Sie von mir eine Rechnung mit der Bitte, den fälligen Betrag umgehend zu überweisen.
  • Die osteopathische Behandlung wird (leider) noch nicht von allen gesetzlichen Krankenversicherungn unterstützt. SVS und BVAEB übernehmen auf Kulanzbasis einen Teilbetrag.
  • Von privaten Zusatzversicherungen, die komplementärmedizinische Methoden umfassen, werden die Kosten in der Regel übernommen.